EU AI Act Zeitplan + wichtige Termine
Wichtige Termine in verständlicher Sprache, plus was in jeder Phase zu operationalisieren ist (Controls + Nachweise). Der am 29. Juni 2026 angenommene Digital Omnibus zur KI verschiebt die Hochrisiko-Pflichten nach Anhang III und die Grundrechte-Folgenabschätzung (FRIA) nach Artikel 27 auf den 2. Dezember 2027 und die in Anhang I-Produkte eingebettete Hochrisiko-KI auf den 2. August 2028. Die Transparenzpflichten nach Artikel 50 gelten weiterhin ab dem 2. August 2026.
Nur zur Orientierung. Keine Rechtsberatung.
Für wen dies relevant ist
Alle, die EU AI Act-Bereitschaft planen und Umsetzungsarbeiten budgetieren.
Was Sie mitnehmen
Ein phasenweiser "Was jetzt zu tun ist"-Plan, der auf Meilensteine und Beleg-Artefakte abgestimmt ist.
Wichtige Meilensteine (Orientierung)
- 12. Juli 2024: Veröffentlichung im Amtsblatt. Beginn des Countdowns. Nutzen Sie dieses Datum zur Überprüfung phasenweiser Anwendbarkeitszeitpläne.
- 1. August 2024: Inkrafttreten. Die Verordnung ist in Kraft, viele Verpflichtungen greifen später.
- 2. Februar 2025: Verbotene Praktiken gelten (Artikel 5). Verbotene Anwendungsfälle müssen entfernt oder umgestaltet werden.
- 2. August 2025: GPAI-Verpflichtungen beginnen. Anbieterseitige Pflichten beginnen für GPAI-Modelle und Modelle mit systemischem Risiko.
- 29. Juni 2026: Der Rat hat den Digital Omnibus zur KI angenommen, nachdem das Europäische Parlament den Text am 16. Juni 2026 gebilligt hatte. Er verschiebt die Anwendungstermine für Hochrisiko-Systeme.
- 2. August 2026: Die Transparenzpflichten nach Artikel 50 gelten. Offenlegung der KI-Interaktion und maschinenlesbare Kennzeichnung KI-generierter Inhalte. Bereits im Markt befindliche Systeme haben bis zum 2. Dezember 2026 Zeit für die Kennzeichnung.
- 2. Dezember 2026: Zwei neue Verbote nach Artikel 5 gelten: KI, die Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs erzeugt, und KI, die nicht einvernehmliche intime Bilder erzeugt.
- 2. August 2027: Jeder Mitgliedstaat betreibt mindestens ein KI-Reallabor (Artikel 57), verschoben vom 2. August 2026.
- 2. Dezember 2027: Die Pflichten aus Kapitel III gelten für eigenständige Hochrisiko-Systeme nach Anhang III, verschoben vom 2. August 2026. Die FRIA nach Artikel 27 und die Registrierung nach Artikel 49 folgen diesem Termin.
- 2. August 2028: Hochrisiko-KI in regulierten Produkten nach Anhang I gilt ab diesem Termin, verschoben vom 2. August 2027.
Was jetzt zu tun ist (schnell)
- Inventarisieren Sie KI-Systeme + Eigentümer; klassifizieren Sie nach Verwendungszweck und Einsatzregion.
- Entfernen Sie "Stop-Ship"-verbotene Muster und dokumentieren Sie Korrekturentscheidungen.
- Richten Sie einen Audit-Trail ein: Versionierung, Änderungskontrolle und Audit-Logs, die "was lief wann" beantworten.
- Bei wahrscheinlichem Hochrisiko: Beginnen Sie früh mit Annex IV technischer Dokumentation und QMS-Prozessen.
- Vereinbaren Sie einen internen Rhythmus (monatlich) für Monitoring + Aktualisierung der Nachweispakete.
Zu behaltende Beleg-Artefakte
- Klassifizierungsmemo (Annahmen + Begründung)
- Risikoregister und Verifizierung der Mitigationsmaßnahmen
- Technisches Dokumentationspaket (Annex IV-aligned für Hochrisiko)
- Aufzeichnungen über menschliche Aufsichtseingriffe
- Logging-/Exportbeispiele und Aufbewahrungsrichtlinie
Nächster Schritt: Artefakte
Compliance-Arbeit wird finanziert, wenn die Ergebnisse weiterleitbar sind. Nutzen Sie die Starter-Vorlagen, um Verpflichtungen in Controls und Nachweise umzuwandeln.
Benötigen Sie einen nachweisbaren Beleg-Pfad?
KLA wandelt Verpflichtungen in Controls, Controls in Assurance und Assurance in exportierbare Nachweise um.
